1983 – 1987
Die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP fand bei den Wahlen 1983 eine
eindrucksvolle Bestätigung. Die FDP konnte zwar nur noch 7 % verbuchen, die
SPD fiel als eindeutige Verliererin auf 38,2 % zurück. Als weiteres
wichtiges Ergebnis zogen die GRÜNEN erstmals in den Bundestag ein.
Die Union sprach sich mit der im Herbst 1983 für den
NATO-Doppelbeschluß aus.
In der praktischen Politik – bis auf die Sozialpolitik –
zeigten sich keine gravierenden Kurskorrekturen. Sowohl die Hoffnungen als auch
die entsprechenden Befürchtungen auf der Seite der Gegner blieben
unbestätigt. Ähnlich wie die Union nach 1969 hatte die SPD es
angesichts unterschiedlicher Strömungen schwer, die geeignete
Oppositionsstrategie zu finden.
Die Politik der GRÜNEN war gegen Ende der 80er Jahre durch
Flügelkämpfe der Realos und Fundis gekennzeichnet. Daß die
Realos langfristig sich durchzusetzen vermochten, deutete bereits die Bildung
der ersten rot-grünen Koalition an. Auch wenn das Bündnis in Hessen
Anfang des Jahres 1987 wieder auseinanderbrach, mußten die GRÜNEN
fortan als ernstzunehmender Koalitionspartner betrachtet werden.
Die 10 Landtagswahlen zwischen den beiden Bundestagswahlen 1983 und 1987
bestätigten im großen und ganzen die Erfahrungen vorheriger Wahlen:
Im Bund siegreiche Parteien verlieren Stimmen an die parlamentarische
Opposition.
1987 – 1990
Obwohl die Union Stimmen verlor, war die Koalition durch das Wahlergebnis
1987 nicht gefährdet. Die GRÜNEN konnten 8,3 % auf sich vereinigen.
Trotz Stimmenverluste der beiden großen Parteien kann man nicht von der
nachlassenden Bindekraft der Volksparteien sprechen, auch Erfolge der Reps im
Jahr 1989 scheinen nur vorübergehender Natur zu sein.
Die verschiedenen Regierungswechsel in den Ländern verstärkten
sich seit 1987, wo es gleich vier Regierungswechsel gab, davon dreimal zugunsten
der SPD. Mit der 1990 gebildeten Koalition von SPD und Grünen in
Niedersachsen verloren die Bonner Regierungsparteien ihre Mehrheit im
Bundesrat.
Der Zusammenbruch des SED-Regimes im Herbst 1989 hatte natürlich
große Auswirkungen auf das demokratische Parteiensystem der
Bundesrepublik. Die Regierungsparteien waren als Akteure in der Situation in der
besseren Ausgangsposition, die Bürger der ehemaligen DDR bevorzugten
aufgrund der eindeutigeren Position zur Einheit die Unionsparteien. Der
Wahlvertrag vom August 1990 zwischen der BRD und der DDR sah ein einheitliches
Wahlrecht vor, aber mit getrennter Sperrklausel.
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