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Entwicklung des Parteiensystems

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1980 – 1983
Die Bundestagswahlen 1980 verzeichneten den größten Sieg der FPD mit 10,6 %, wogegen die SPD sich nur um 0,3 % auf 42,9 % verbessern konnte und damit zweitstärkste Fraktion blieb. Das Ergebnisses von 44,5 % war das schlechteste Ergebnis seit 1949 für die Union. Die Kandidatur Franz Josef Strauß’ hatte einen polarisierenden Wahlkampf zur Folge gehabt (Spiegel-Affäre) und war der Hauptgrund für das gute Abschneiden der FDP.
Trotz der komfortablen Mehrheit der sozial-liberalen Koalition war das Bündnis keineswegs gefestigt, es traten verstärkt Spannungen durch eine sich verschlechternde Wirtschaftslage auf. Bei der Vertrauensfrage, die Schmidt 1982 stellte, votierten beide Parteien zwar geschlossen für ihn, aber die Gegensätze waren damit nicht überwunden.
Bei der Hessenwahl 1982 hatte die FDP beschlossen, nach der Wahl eine Koalition mit der CDU anzustreben. Dies leitete die Wende der FDP ein, sich mehr an der Union als der SPD zu orientieren. Das von Schmidt geforderte Wirtschaftspapier, das Graf Lambsdorff erstellte, war für die SPD weitgehend unannehmbar. Am 17. September erklärte Helmut Schmidt die sozial-liberale Koalition für beendet und schlug gleichzeitig Neuwahlen für November vor.


Regierungswechsel 1982

CDU/CSU und die Mehrheit der FDP brachte jedoch ein konstruktives Mißtrauensvotum gegen den Kanzler ein, das am 1.10.1982 zur Wahl von Helmut Kohl als Bundeskanzler führte. Zuvor waren von Persönlichkeiten aller Parteien Neuwahlen gefordert worden, um die neue Koalition vom Wähler bestätigen zu lassen, obwohl hierzu keine Notwendigkeit bestand, da gerade ein konstruktives Mißtrauensvotum den Wechsel innerhalb einer Wahlperiode ermöglichen sollte. Auch Kohl forderte in seiner Regierungserklärung Neuwahlen, tat dies aber erst nach einer Reihe von eingeleiteten Maßnahmen. Nach Verabschiedung des Haushalts für 1983 stellte Kohl im Dezember 1982 die Vertrauensfrage und erhielt nicht die Mehrheit, daraufhin schlug er dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages und die Anordnung von Neuwahlen vor. Dieses Verfahren wurde von einigen Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht angezweifelt, die Verfahrensweise wurde aber vom Verfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt.

  
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