| |
1980 – 1983
Die Bundestagswahlen 1980 verzeichneten den größten Sieg der FPD
mit 10,6 %, wogegen die SPD sich nur um 0,3 % auf 42,9 % verbessern konnte und
damit zweitstärkste Fraktion blieb. Das Ergebnisses von 44,5 % war das
schlechteste Ergebnis seit 1949 für die Union. Die Kandidatur Franz Josef
Strauß’ hatte einen polarisierenden Wahlkampf zur Folge gehabt
(Spiegel-Affäre) und war der Hauptgrund für das gute Abschneiden der
FDP.
Trotz der komfortablen Mehrheit der sozial-liberalen Koalition war das
Bündnis keineswegs gefestigt, es traten verstärkt Spannungen durch
eine sich verschlechternde Wirtschaftslage auf. Bei der Vertrauensfrage, die
Schmidt 1982 stellte, votierten beide Parteien zwar geschlossen für ihn,
aber die Gegensätze waren damit nicht überwunden.
Bei der Hessenwahl 1982 hatte die FDP beschlossen, nach der Wahl eine
Koalition mit der CDU anzustreben. Dies leitete die Wende der FDP ein, sich mehr
an der Union als der SPD zu orientieren. Das von Schmidt geforderte
Wirtschaftspapier, das Graf Lambsdorff erstellte, war für die SPD
weitgehend unannehmbar. Am 17. September erklärte Helmut Schmidt die
sozial-liberale Koalition für beendet und schlug gleichzeitig Neuwahlen
für November vor.
Regierungswechsel 1982
CDU/CSU und die Mehrheit der FDP brachte jedoch ein konstruktives
Mißtrauensvotum gegen den Kanzler ein, das am 1.10.1982 zur Wahl von
Helmut Kohl als Bundeskanzler führte. Zuvor waren von Persönlichkeiten
aller Parteien Neuwahlen gefordert worden, um die neue Koalition vom Wähler
bestätigen zu lassen, obwohl hierzu keine Notwendigkeit bestand, da gerade
ein konstruktives Mißtrauensvotum den Wechsel innerhalb einer Wahlperiode
ermöglichen sollte. Auch Kohl forderte in seiner Regierungserklärung
Neuwahlen, tat dies aber erst nach einer Reihe von eingeleiteten
Maßnahmen. Nach Verabschiedung des Haushalts für 1983 stellte Kohl im
Dezember 1982 die Vertrauensfrage und erhielt nicht die Mehrheit, daraufhin
schlug er dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages und die
Anordnung von Neuwahlen vor. Dieses Verfahren wurde von einigen Abgeordneten
beim Bundesverfassungsgericht angezweifelt, die Verfahrensweise wurde aber vom
Verfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt.
|
| |
|
|